VHS Selm
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung
Sie können sich telefonisch, persönlich oder per Anmeldeformular im Internet mit Angabe der Bankverbindung anmelden. Der Teilnahmebetrag wird eine Woche vor Kursbeginn fällig. Erst anmelden - dann teilnehmen!

Teilnahmegebühren
Die Höhe der Teilnahmegebühr richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührensatzung der VHS im FoKuS Selm. Ermäßigungen können auf Antrag Schüler/innen, Studierende, Auszubil­dende und kinderreiche Familien und bestimmte Personengruppen gemäß der jeweils aktuellen Gebührenordnung der VHS im FoKuS Selm erhalten. Nutzungsgebühren für Computer und Sporthallen werden nicht ermäßigt. Muss eine Veranstaltung seitens der VHS im FoKuS Selm abgesagt werden, werden die Teilnahmegebühren in voller Höhe zurück erstattet. Wird die Kursgebühr im Wege des Lastschriftverfahrens entrichtet, akzeptiert die VHS nur ein Mandat für wiederkehrende Lastschriften (ansonsten Barzahlung oder Überweisung), und die Frist für die Ankündigung des Lastschrifteinzugs wird von vierzehn Kalendertagen auf drei Bankarbeitstage vor Fälligkeit der Lastschriftzahlungen verkürzt. Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige Ankündigung vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine.

Abmeldung
Abmeldungen müssen persönlich, telefonisch oder schriftlich im Büro der VHS im FoKuS Selm erfolgen. Bei Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Kursbeginn wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR erhoben. Bei späterer Abmeldung wird die Kursge­bühr in voller Höhe fällig. Bei Abmeldung im Kursverlauf werden keine Gebühren erstattet. Aus­nahmen können gemäß der jeweils aktuellen Gebührenordnung der VHS im FoKuS Selm im Einzelfall gewährt werden. Sofern eine Ersatzperson durch den rücktretenden Teilnehmer ge­stellt werden kann, entfällt die Verwaltungsgebühr. Bei Veranstaltungen mit Kooperationspart­nern und bei Studienreisen bzw. -fahrten gelten individuelle Rücktrittsbedingungen.

Kursausfall
Ein Kurs findet in der Regel statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder liegen sonstige sachliche Gründe (wie z. B. Ausfall eines Dozenten) vor, kann die VHS die Veranstaltung ausfallen lassen. In diesem Fall werden die Teilnehmenden informiert und die Teilnahmegebühr erstattet bzw. nicht erhoben.

Organisatorische Änderungen
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin/einen bestimmten Dozenten durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin/eines Dozenten angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin/eines Dozenten), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Bei Unterrichtsausfall, der nicht nachgeholt werden kann, wird die Gebühr dafür anteilig erstattet.

Hausordnung
Die VHS ist mit vielen Kursen Gast in Gebäuden anderer Institutionen. Wir bitten Sie, die dort geltenden Hausordnungen zu beachten.

Haftung
Für Unfälle, Diebstähle, Verluste oder sonstige Schäden übernimmt die VHS im FoKuS Selm außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit keine Haftung.

Datenschutz
Die Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes (Datenschutzgesetz NRW – DSG NRW) und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden beachtet. Die Datenschutzerklärung der VHS ist im Kulturkalender abgedruckt, auf der Internetseite hier abrufbar und in der Zentrale der VHS im Bürgerhaus einsehbar.

Geltung
Die vorgenannten Geschäftsbedingungen gelten für alle von der VHS im FoKuS Selm durchgeführten Veranstaltungen. Durch Ihre Anmeldung erkennen Sie diese an. Als Grundlage für die Geschäftsbedingungen gilt die jeweils aktuelle Gebührenordnung der VHS im FoKuS Selm, die Sie im Büro der VHS, Willy-Brandt-Platz 2, einsehen können.

Die Angabe der Kursdaten erfolgt ohne Gewähr. Änderungen sind vorbehalten.

Rücktritt

durch die Einrichtung

Der Seminaranbieter kann bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen eine Veranstaltung absagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Seminaranbieter sind ausgeschlossen. Unterbelegte Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmer einen entsprechenden Mehrbetrag zahlen oder einer Verringerung des zeitlichen Umfangs zustimmen. Maßgebend für diese Regelung ist die Anzahl der angemeldeten Teilnehmer am zweiten Veranstaltungstermin.

durch den Teilnehmer

Der Rücktritt von der Anmeldung muss gegenüber der Geschäftsstelle spätestens fünf Werktage (Posteingang) vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erklärt werden. Eine Abmeldung beim Dozenten ist nicht wirksam. Das Fernbleiben von einer Veranstaltung gilt nicht als Abmeldung. Bereits gezahlte Entgelte werden nur erstattet, wenn der Rücktritt rechtzeitig erfolgt. Bei Sprachkursen muss der Rücktritt spätestens zwei Werktage (Posteingang) nach dem ersten Veranstaltungstag schriftlich erklärt werden. Bei späterem Rücktritt wird das gesamte Entgelt fällig. Für nicht wahrgenommene Veranstaltungstermine wird kein Ersatz geleistet. Bei Exkursionen, Studienfahrten und Studienreisen sowie mehrsemestrigen Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.

Umbuchung

Eine Umbuchung ist nach Beginn eines Kurses in einen Kurs mit entsprechendem Inhalt möglich und stellt keinen Rücktritt dar. Voraussetzung ist, dass in dem anderen Kurs noch Plätze frei sind und dass dieser Kurs zeitlich parallel läuft. Vor dem Wechsel muss eine Rücksprache mit der entsprechenden Programmbereichsleitung erfolgen.